|
Ergänzende Bestimmungen
| |
Stand: 09/2007
Krankmeldungen - Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Am einfachsten geschieht dies, indem ein Mitschüler gebeten wird, die Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde zu informieren oder indem ein Fax (0911 / 2708227) an die Schule geschickt wird. Bei fehlender Information über den Verbleib eines Schülers müssen die Eltern vom Sekretariat aus angerufen werden.
- Bei mündlicher Entschuldigung ist innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Bestätigung nachzureichen, bei Krankheiten über mehr als 3 Unterrichtstage ist bei Wiederbesuch der Schule die Krankheitsdauer zu bestätigen. Ein Entschuldigungsformular ist im Sekretariat erhältlich.
- Ist jemand länger als 10 Unterrichtstage krank, so kann die Schule die Vorlage eines Attests verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung, so hat die Schule das Recht ein (schul-) ärztliches Zeugnis zu fordern.
Entlassungen und Beurlaubungen - Anträge auf regelmäßige vorzeitige Entlassung oder verspätetes Eintreffen zum Unterricht (grundsätzlich nur möglich in den Klassen 5 – 10) sind bei der Teilschulleitung einzureichen, Antragsformulare können im Sekretariat abgeholt werden.
- Entlassungsscheine werden nur bei akuter Krankheit ausgestellt. Die Eltern von Schülerinnen und Schülern vor allem aus den unteren Jahrgangsstufen werden in diesem Fall von der Schule benachrichtigt und ggf. darum gebeten, ihr Kind abzuholen. Eine Veränderung der Telefonnummer ist deshalb unverzüglich im Sekretariat zu melden.
- Bei Beurlaubungen in dringenden Ausnahmefällen (z.B. wegen nicht aufschiebbarem Arztbesuch, Vorstellungsgespräch, Fahrprüfung oder wichtigen familiären Angelegenheiten) ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag der Eltern beim Klassenleiter abzugeben. Fahrstunden oder Urlaubsreisen sind keine ausreichenden Befreiungsgründe.
- Ist ein Schüler stundenweise nicht in der Lage am Sportunterricht teilzunehmen, so entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Sportlehrer, ob ein Fernbleiben vom Unterricht gestattet wird. Ein schriftlicher Antrag der Eltern ist grundsätzlich nötig. Wer längerfristig vom Sport zu befreien ist, muss umgehend ein ärztliches Attest bei der Teilschulleitung abgeben (Ausnahme: Körperbehinderte).
Unfälle in der Schule - Erleidet ein Kind in der Schule einen Unfall, so werden die Eltern benachrichtigt und um Mitteilung gebeten, in welche Klinik es gebracht werden soll. Können die Eltern nicht erreicht werden, wird es in die Ambulanz der Dr. Erler-Klinik eingeliefert. Die Schule hat bei Unfällen allerdings nur ein bedingtes Mitspracherecht, in welche Klinik Sanitäter Verletzte bringen.
- Bei nachfolgenden Arztbesuchen ist immer anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Ein entsprechendes Unfallmeldeformular für die gesetzliche Schülerunfallversicherung ist im Sekretariat erhältlich. Diese Meldung muss immer dann gemacht werden, wenn ein Arztbesuch nach einem Schulunfall erfolgte.
Unterrichtsfreie Zeit - Bei normalem Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr können sich die Schüler ab 7.35 Uhr im Klassenzimmer aufhalten. Bei Stundenplanänderungen bitten wir darauf zu achten, dass die Kinder nicht vorzeitig zur Schule kommen, da eine Beaufsichtigung durch Lehrkräfte nicht möglich ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in der Wartezeit ein Aufenthalt nur in der Mensa oder in der Bibliothek möglich ist.
- Für den Aufenthalt während der Mittagspause sind die Mensa und die Pausenhalle F vorgesehen. Die Bibliothek ist ebenfalls geöffnet, aber nur für stilles Arbeiten gedacht. Es darf dort weder gegessen noch getrunken werden.
- Schüler bis zur 9. Klasse, die am Nachmittag Unterricht haben, dürfen grundsätzlich in der Mittagspause das Schulgelände nur verlassen, wenn genügend Zeit bleibt um nach Hause zu gehen.
- Generell ist zu beachten, dass eine Unfallversicherung auch für den Schulweg in der Mittagspause besteht, jedoch nur, wenn die Schüler auf dem direkten Weg nach Hause oder von zu Hause zur Schule sind.
- Während der ersten und zweiten Pause ist allen Schülern das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
Gefährliche Gegenstände - Wie bereits in der Hausordnung festgelegt gilt ein strenges Verbot des Mitführens für Messer oder für alle möglichen anderen Waffen und Waffenimitaten, und zwar unabhängig davon, ob diese im Handel legal erworben werden können oder nicht.
|
|
|
|