Hausordnung



Präambel

Unsere Schule ist Arbeitsplatz und Lebensraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Nach unserem christlichen Verständnis des Zusammenlebens wollen wir in einer Atmosphäre des Vertrauens und der gegenseitigen Achtung einander begegnen. Dennoch bedarf das Miteinander einer großen Zahl von Menschen auch gewisser Regelungen. Diese sind in der unten aufgeführten Hausordnung der Wilhelm-Löhe-Schule zusammengefasst, die ergänzt wird durch die Schließ- und Feueralarmordnung. Für die einzelnen Teilschulen gelten außerdem die jeweiligen Schulord­nungen auf der Grundlage des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

Aufgaben des Sekretariats

Das Sekretariat ist die Verwaltungszentrale der Schule und somit Ansprechpartner für alle Fragen zur Schulverwaltung. Der Kontakt mit den Schulleitern wird über das Sekretariat hergestellt. Hier sind auch Unfälle, Diebstähle und sonstige wichtige Vorkommnisse zu melden und Fundsachen abzugeben.

Ordnung und Sauberkeit

Die wöchentlich wechselnden Ordnungsdienste tragen, unterstützt von den Lehrerinnen und Lehrern, eine besondere Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit an der WLS. Die Grundsätze der Mülltrennung und Müllvermeidung sind zu beachten. Für die an der Einrichtung der Schule entstandenen Schäden und Verschmutzungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Lehrkräfte und die Schulleitung behalten sich darüber hinaus Erziehungsmaßnahmen vor. Wertsachen und Dokumente werden in den Schließfächern aufbewahrt. Nach Unterrichtsschluss dürfen keine persönlichen Sachen im Klassenzimmer bleiben.

Verhalten außerhalb des Unterrichts

Der Aufenthalt der Schüler in den Pausen, vor und nach dem Unterricht ist durch die Schließordnung geregelt, ebenso das Verlassen des Schulgeländes. Ballspielen außerhalb des Unterrichts ist nur mit Softball auf den Hartplätzen erlaubt. Schneeballwerfen ist grundsätzlich verboten. Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände nicht gestattet. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist untersagt. Gefährliche Gegenstände (z.B. Butterfly-Messer, Soft-Air-Pistole o.ä.) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Auch vor dem Schulgelände haben die Schüler darauf zu achten, dass sie sich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst verhalten.

Sondergenehmigungen

Schüler dürfen den Parkplatz der WLS nur mit Genehmigung der Schulleitung benutzen. Der Zugang zum Schulhaus über den Parkplatz ist für Fußgänger erst ab 13.30 h zulässig. Das Fahren mit dem Aufzug ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Plakate dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt werden. Für die Gestaltung des SMV - Brettes sind die Verbindungslehrer verantwortlich.

Sicherheitsbestimmungen

Beim Ertönen des Alarmzeichens ist das Schulgebäude schnell und diszipliniert auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Näheres regelt die Feueralarmordnung. Jeder Missbrauch der Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Nottelefone, Löschvorrichtungen, Panikriegel, etc.) ist verboten.
Schüler bis einschließlich 8.Klasse, die, am Nachmittag Unterricht haben, dürfen grundsätzlich in der Mittagspause das Schulgelände nur verlassen, wenn genügend Zeit bleibt um nach Hause zu gehen. Generell ist zu beachten, dass eine Unfallversicherung auch für den Schulweg in der Mittagspause besteht, jedoch nur, wenn die. Schüler, auf dem direkten Weg nach Hause. oder von zu Hause zur Schule sind. Während der ersten und zweiten Pause ist allen Schülern das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.

 

Fahrräder, Skateboards, Kickboards, City-Roller, Inline, Skates u. Ä.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind auf dem Nordwesthof gegeben. Es besteht kein Versiche­rungsschutz gegen Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Fahrrädern und Gegenständen! Das Radfahren und die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates u. Ä. sind auf dem Schulgelände verboten, City-Roller dürfen nur in zusanmengeklappter Form transportiert werden. Verwendet ein Schüler eines dieser "Fahrzeuge" für den Schulweg, so hat er dafür zu sorgen, dass niemand auf dem Schulgelände damit fährt und dass das „Gerät" im Klassenzimmer so gelagert wird, dass keine Gefährdung für andere entsteht

Aufbewahrung von Wertgegenständen

Wertgegenstände wie Schmuck, elektronische Geräte, Uhren, aber auch Geldbeutel dürfen niemals in der Büchertasche verbleiben, wenn diese ohne Aufsicht in einem Raum abgestellt wird .

Wertvolle Gegenstände, sind im Schließfach einzuschließen oder gar nicht erst in die Schule mitzubringen. Lehrkräften können nur im Sportunterricht Geldbeutel mit geringen Geldbeträgen, Uhren, Brillen und eventuell Hörgeräte zur Verwahrung übergeben werden. Für weitere Gegenstände kann auch bei Abgabe bei der Lehrkraft keine Haftung übernommen werden. In den Umkleidekabinen der Sporthallen dürfen keine Wertgegenstände liegen gelassen werden, da durch die Regelung für die Fluchtwege kein sicheres Absperren möglich ist. Nach Unterrichtsschluss ist darauf zu achten, dass Bücher u. Ä. nicht unter der Bank im Klassenzimmer liegen bleiben: Entweder werden sie im Schließfach aufbewahrt oder mit nach Hause genommen.

Walkman, Mobiltelefon u.A.

Handhabung der Regelung zum Handyverbot in der Schule:
Die allgemein gültige Regelung des EUG Art. 56 Absatz 5 wird für die Wilhelm-Löhe-Schule übernommen. Der Absatz 5 heißt: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts aufsichtsführende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“

Erläuterung zur Umsetzung in der Wilhelm-Löhe-Schule:
Das Verbot auf dem Schulgelände und  im Schulgebäude MP3-Player, Handys oder ähnliche Geräte der Unterhaltungselektronik zu benützen ist darin begründet, dass ein geordneter Schulbetrieb nicht durch solche Ablenkungsmöglichkeiten gestört werden darf und dass es auch in den Pausen sinnvoll ist, wenn Schülerinnen und Schüler miteinander kommunizieren. Die unterrichtende oder außerhalb des Unterrichts aufsichtsführende Lehrkraft kann auf Anfrage Ausnahmen vom Gebrauchsverbot für Handys gestatten. Diese Ausnahmen müssen aber auf nachweislich wichtige Anrufe beschränkt bleiben.

Für den Fall, dass ein elektronisches Gerät einer Schülerin/einem Schüler abgenommen wird gilt folgendes:
Bei erstmaligem Vergehen wird das elektronische Gerät auf schriftlichen Antrag der Eltern wieder ausgehändigt.
Im Wiederholungsfall erfolgt eine Rückgabe nur persönlich an die Eltern bei einem vorher zu vereinbarenden Termin.

 

Gefährliche Gegenstände

Wie bereits in der Hausordnung festgelegt gilt ein strenges Verbot des Mitführens für Messer oder für alle möglichen anderen Waffen und Waffenimitaten, und zwar unabhängig davon, ob diese im Handel legal erworben werden können öder nicht.

Kauen von Kaugummi

Das Kauen von (zuckerfreien) Kaugummis kann aus medizinischen Gründen grundsätzlich durchaus sinnvoll sein. Im Unterricht ist es jedoch zu unterlassen, da durch kauende Schüler ein Unterrichtsgespräch erheblich beeinträchtigt wird. Auch sind die Kinder immer wieder daran zu erinnern, dass Kaugummis richtig entsorgt werden müssen, d.h. in Papier gewickelt in den Restmüll-Eimer gehören.

Computer-Software

Eltern werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf die von ihren Kindern verwendete Computersoftware zu legen und vor allem darauf zu achten, dass die Beschaffung und Weitergabe illegaler Software strafbar ist.