Informationen zum M-Zug (Mittlere Reife)In M-Klassen kann man an der Mittelschule den mittleren Bildungsabschluss erreichen. Angefangen hat es an unserer Schule mit der M10 und der M7 in Kooperation mit der Schule für Gehörlose und Schwerhörige Nürnberg, Pestalozzistr. 25. Inzwischen hat ab der 7. Klasse jede Jahrgangsstufe eine M-Klasse, die 10. Klasse läuft sogar zweizügig.
Hier nun einige Informationen:
Zulassungsbedingungen für M-Klassen - neu für das Schuljahr 2011/2012
Übertritt in die M 7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt: - bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Übertritt in die M 8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt: - bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Übertritt in die M 9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt: - bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Übertritt in die M 10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt: - wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Anforderungsniveau: In den M-Klassen wird auf Grundlage der Lehrpläne der Hauptschule ein erhöhtes Anforderungsniveau (EAN) erwartet: ● Die Aufgabenstellungen sind umfangsreicher ● Früher behandelte Themenbereiche gelten als Grundlage für neue Stoffinhalte, sind diese vergessen, müssen sie selbstständig nachgeholt werden. ● Die Aufgabenstellungen beinhalten mehrere voneinander abhängige und aufeinander aufbauende Problemfelder, deren Zusammenhang schwieriger zu erfassen ist ● Lösungsstrategien werden von den Schülern vermehrt verlangt ● Die Lehrkraft vereinfacht Aufgaben nicht mehr so stark bzw. strukturiert sie nicht mehr so sehr vor ● Es besteht ein höheres Arbeitstempo, da der Lernstoff schneller bewältigt werden muss ● Von den Schülern wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet, was sich auf die häusliche Vorbereitung, das freiwillige Engagement, Übernahme von zusätzlichen Arbeiten, Eigenrecherchen u.a. bezieht. ● Diszipliniertes und planvolles Arbeiten ● Einhalten von Terminen ● Bereitschaft zur Teamarbeit ● größere Belastbarkeit und Ausdauer
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