Kollegstufe |
Infos rund um die KollegstufeAuf den folgenden Seiten finden Sie nützliche Informationen zur Kollegstufe. Vollversammlung Q11Am Dienstag, 07.02.12 findet in der 3. Stunde in der Neuen Mensa eine Vollversammlung für die Q11 statt! Themen: - Einbringungen Entschuldigungssystem für die OberstufeØ Ist ein Schüler / eine Schülerin erkrankt, so informiert er unverzüglich telefonisch, per Fax oder per Email (info@loehe-schule.de) die Schule. Ø In der Stunde, in der der Schüler / die Schülerin wieder im Kurs erscheint entschuldigt sich dieser / diese unaufgefordert beim Lehrer. Der Lehrer markiert den Schüler / die Schülerin in der Kontrollliste gegebenenfalls als entschuldigt. Ø Bei einem Arztbesuch, Führerscheinprüfung und ähnlichem ist der Oberstufenbetreuung über das Sekretariat eine Bestätigung vorzulegen. Ø Will sich ein Schüler / eine Schülerin vom Unterricht befreien lassen, so verwendet er / sie das im Sekretariat erhältliche Formular, füllt dieses aus und gibt es über das Sekretariat bei der Oberstufenbetreuung ab, die für die weitere Bearbeitung zuständig ist. Dies gilt auch bei vorzeitiger Entlassung aus dem Unterricht, z.B. auf Grund einer überraschenden Erkrankung. Ø Bei einem angekündigten Leistungsnachweis (Referat, Kurzarbeit, Klausur o.ä.) muss der Schüler / die Schülerin die Schule unverzüglich telefonisch oder per Fax über sein / ihr Fehlen informieren und spätestens zehn Tage nach dem versäumten Leistungsnachweis ein ärztliches Attest vorlegen. Liegt dieses Attest innerhalb dieser Frist nicht vor, so wird der Leistungsnachweis mit Null Punkten bewertet. (GSO § 37 (2) 3) Ø Fehlt ein Schüler / eine Schülerin zu häufig, so wird er / sie von der Kollegstufenbetreuung zu einem Gespräch über die Gründe der Fehlzeiten gebeten. Verändern sich die Fehlzeiten trotz dieses Gesprächs nicht, so können sofort Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Diese können zunächst sozialer Dienst oder auch ein Nachholen versäumter Stunden sein. In gravierenden Fällen wird Attestpflicht ausgesprochen. Diese wird dem Schüler / der Schülerin und den betreffenden Kollegen mitgeteilt. Eine Ersatzprüfung zur Sicherung der mündlichen Noten in einem Kurs ist davon nicht betroffen und kann im Ermessen des Lehrers durchgeführt werden. Ø Schüler / Schülerinnen mit Attestpflicht müssen das Attest unverzüglich über das Sekretariat bei der Kollegstufenbetreuung abgeben. | |||||