Hinweis zum Praktikum 10. Klasse
Schule bildet die Persönlichkeit nicht nur über das Wissen, sondern auch und in diesem Fach besonders durch das Üben und Reflektieren sozialer Kompetenzen.
(Lehrplan)
Dieses Fach gibt es nur auf dem sozialen Zweig. Ebenso ist auf diesem Zweig die Sozialkunde mit mehr Stunden ausgestattet. Im Gegenzug haben die Schüler Chemie zweistündig erst ab der neunten Klasse und wie die Schüler des neusprachlichen Zweiges keine Informatik. Wie bei den Schülern des naturwissenschaftlichen Zweiges gibt es keine dritte Fremdsprache.
Im Verlauf der Mittelstufe müssen diese Schüler außerdem ein dreiwöchiges Sozialpraktikum absolvieren, das an unserer Schule ganz in die zehnte Klasse gelegt ist. Eine genauere Information dazu erhalten Sie unter folgendem Link.
Sozialpraktische Grundbildung hat sehr viel mit Projektarbeit, mit selbstständig organisierter Tätigkeit zu tun. Geeignet sind solche Schüler, die mitmenschlich engagiert, politisch interessiert und praktisch orientiert sind, zum Beispiel auch im Bereich der Medien.
Der Mittelstufenunterricht kulminiert in der zehnten Klasse in einem stark berufsorientierten Unterricht. Der Besuch sozialer Einrichtungen, das Anlegen entsprechender Portfolios sind gängige Mittel um hier dem Kernanliegen einer Vorbereitung auf die immer wichtiger werdenden hochqualifizierten sozialen Berufe in unserer Gesellschaft gerecht zu werden.
wie ihr bereits wisst, ist in der 10. Klasse des sozialwissenschaftlichen Zweiges ein dreiwöchiges Praktikum abzuleisten. Ansonsten ist ein Vorrücken in die Oberstufe nicht möglich.
Das Sozialpraktikum kann z.B. in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung oder in einem Kindergarten durchgeführt werden. Interessant sind Einrichtungen der offenen Sozialarbeit, Jugendheime, Seniorentreffs usw. Es ist außerdem möglich, auf einer Kinder- oder Jugendfreizeit als Betreuer/in mitzuwirken. Vorausgesetzt ist dabei allerdings auch, dass die Veranstaltung von einer Fachkraft geleitet wird. Sehr gerne sehen wir auch Einrichtungen des öffentlichen Lebens, die politische oder bürgergesellschaftliche Arbeit leisten wie Bürgervereine, Tafeln, ehrenamtliche Hausaufgabenbetreuung und vieles mehr, auch Parteien oder gemeinnützige Vereine. Entscheidend ist die Arbeit an und mit Menschen und die Betreuung durch eine Fachkraft. Ihr selbst solltet nun in nächster Zeit Kontakt mit der von euch gewünschten Praktikumsstelle aufnehmen und klären, ob ihr dort aufgenommen werden könnt. (Bestätigung bitte auf beiliegendem Formblatt ausfüllen lassen). Fragt im Einzelfall eben bei uns vorher nach. Auf jeden Fall wollen wir prüfen, ob die gewählte Praktikumsstelle geeignet ist.
Zwei Wochen des Praktikums (d. h. 10 Arbeitstage) werden in der Regel in den Ferien, eine Woche in der Schulzeit abgeleistet. Für euch gilt: Verbindlich für alle sind die Praktikumswoche in der Schulzeit vom
29. Mai bis 2. Juni 2017
und die anschließende Praktikumswoche in den Pfingstferien vom 5./6. Juni bis zum 9. Juni 2017.
Es muss ein zusammenhängendes Praktikum in diesen beiden Wochen an ein und derselben Stelle sein.
Ist in Eurer Einrichtung der Pfingstmontag arbeitsfrei, müsst ihr auf irgendeine Weise sicherstellen, dass es sich in eurem Praktikum insgesamt um 15 Arbeitstage (!) handelt, eventuell in der darauf folgenden Woche. Es handelt sich also um drei Wochen, eine Woche mehr als die oben genannte Zeit. Ihr könnt hier also auch noch die dritte Woche anhängen oder aber diese dritte Woche zuvor schon ableisten. Dazu könnt ihr euch eine Woche schon in den großen Ferien 2016 oder in den Weihnachtsferien 2016/17 oder in der Faschingswoche oder in den Osterferien 2017 aussuchen.
Es gibt auch noch die Möglichkeit, in unserer Schule eine Woche (angerechnet als 5 Arbeitstage) der Praktikumsverpflichtung abzuleisten, innerhalb der SET-Gruppen. Dazu gibt es eine Informationsveranstaltung durch Frau Schwarz. Wir behalten uns vor, wenn sich – was in letzter Zeit kaum mehr vorgekommen ist - Vermeidungshaltung als Motiv für die Teilnahme an den SET-Gruppen herausstellt, an Weihnachten auch Schüler wieder von den SET-Gruppen auszuschließen. Dann besteht für diese immer noch die Möglichkeit das reguläre Praktikum über drei Wochen zu machen.
Das Praktikum gehört zum Fach Sozialpraktische Grundbildung. Es wird darin zusammen mit der entsprechenden Lehrkraft vor- und nachbereitet.
Krankheitsbedingte Ausfallzeiten (bitte immer Attest vorlegen!) sind grundsätzlich nachzuholen. Auf welche Weise dies geschehen soll, ist mit der Praktikumsstellenleitung und der Praktikumsbetreuung abzusprechen. Es ist nicht möglich, sich eine Praktikumsstelle im Ausland zu suchen, da gewährleistet sein muss, dass die Praktikumsbetreuung im persönlichen Kontakt zu der Leitung der Praktikumsstelle stehen kann. Da es sich bei dem Praktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, habt ihr den vollen Unfallversicherungsschutz. Solltet ihr bei der Arbeit einen Unfall haben, so müsst ihr diesen unverzüglich im Sekretariat unserer Schule melden.
Abschließend bitte ich darum, den beiliegenden Wahlzettel und die schriftliche Bestätigung der Praktikumsstelle, dass ihr das Prakti¬kum an dem gewählten Ort und zur gewünschten Zeit ableisten könnt, vor den Sommerferien 2016 bei eurer SOG-Lehrkraft abzugeben, wenn ihr bereits im Jahr 2016 mit dem Praktikum beginnen wollt. Alle anderen Schüler müssen den Wahlzettel vor den Weihnachtsferien 2016/17 bei der Lehrkraft, die Sozialpraktische Grundbildung in diesem Schuljahr unterrichtet, abgegeben haben.
Eine erfolgreiche Auswahl Eurer Praktikumsstelle und eine interessante und erfahrungsreiche Praktikumszeit wünscht Euch
Dr. W. Dörfler, Fachbetreuung G, Sk, SOG
(Dieses Schreiben mit allen Formblättern unter:
SOG_Praktikum_Aktuell_2016.docx
SOG_Praktikum_Aktuell_2016.rtf
SOG_Praktikum_Aktuell_2016.pdf