Hausordnung der Wilhelm-Löhe-Schule
Vorläufig – bis zum Beschluss durch den Schulausschuss
zum Dowload: Hausordnung der Wilhelm-Löhe-Schule
Hinweis zur Sprachregelung: In der Hausordnung sind mit dem Begriff „Klassenzimmer“ stets auch die Unterrichtsräume gemeint, in denen nach dem Lehrerraumprinzip unterrichtet wird.
1 Was uns wichtig ist
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft – Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeitende in der Verwaltung sowie Eltern – repräsentieren diese Grundhaltung sowohl nach innen als auch nach außen.
Ein vertrauensvolles Miteinander sowie die altersgemäße Übernahme von Verantwortung an unserer christlichen, evangelischen Schule können nur gelingen, wenn nachfolgende Ziele von allen anerkannt und im Alltag umgesetzt werden.
Dies ist für uns von sehr hoher Bedeutung:
· Gewaltfreiheit
· gegenseitige Rücksichtnahme
· respektvoller Umgang miteinander
· Umweltbewusstsein
· Glaubensfreiheit und Toleranz
Im Schulalltag legen wir deshalb besonderen Wert auf:
· ein pflicht- und verantwortungsbewusstes Handeln
· das Achten persönlicher Bedürfnisse und Grenzen
· einen sorgsamen Umgang mit Schuleigentum und Ressourcen
2 Schulbetrieb
Eingangssekretariat und Sekretariat im 1. Stock
Als erste Anlaufstelle für Fragen zum Schulbetrieb und zur Schulverwaltung dient das Eingangssekretariat im Erdgeschoss. Dort sind auch Unfälle und Diebstähle zu melden sowie Fundsachen abzugeben.
Das Sekretariat im 1. Stock ist aufzusuchen bei der Nutzung des Krankenzimmers, für Entlassungen und wegen der Nachfrage nach einer fehlenden Lehrkraft, ebenso bei Schulverwaltungsfragen sowie für die Meldung eines Notfalls.
Unterrichtsbeginn
· Lehrkräfte und Schüler*innen sind gleichermaßen für einen pünktlichen Unterrichtsbeginn verantwortlich. Generell fängt der Unterricht um 08:00 Uhr an.
· Aufgrund der Schulversammlungen ist der Schulbeginn mittwochs für die Jahrgangsstufen 7 – 13 auf 07:50 Uhr gelegt, dienstags für die Jahrgangsstufen 4 – 6 auf 07:45 Uhr.
· Die Klassenzimmer werden um 7:45 geöffnet, die Grundschulräume ab 7.30 Uhr.
Verhalten im Unterricht
Guter Unterricht ist nur möglich, wenn währenddessen die nötige Ruhe und Konzentration herrscht, Gesprächsregeln beachtet werden und alle nötigen Bücher und Arbeitsmaterialien griffbereit sind.
Eine angemessene Vorbereitung auf den Unterricht sowie die Bereitschaft, sich aktiv daran zu beteiligen, sind selbstverständlich.
Ordnung und Sauberkeit
Unsere Schule ist dann ein angenehmer Lebensraum, wenn alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass er sauber gehalten und pfleglich behandelt wird.
· Der Zustand und die Gestaltung eines Unterrichtsraums, für den sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte verantwortlich sind, ist wichtig, denn er wirkt sich auf die Arbeitsatmosphäre und damit auf den Lernerfolg wesentlich aus.
· Auf weitgehende Müllvermeidung sowie Mülltrennung ist unbedingt zu achten. Batterien, die zu entsorgen sind, werden im Eingangssekretariat abgegeben.
· Der Ordnungsdienst ist verantwortlich dafür, dass die Müllbehälter zuverlässig und regelmäßig geleert werden und die Tafel zu Beginn einer Unterrichtsstunde sauber ist. Zudem achtet er zusammen mit der Lehrkraft darauf, dass beim Verlassen eines Unterrichtsraums nach Unterrichtsende am jeweiligen Tag die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt sowie das Licht gelöscht werden. Alle technischen Geräte im Klassenzimmer sind nach Unterrichtsschluss auszuschalten.
Sicherheit
· Die Kenntnis vom geforderten Verhalten im Alarmfall gemäß der Feueralarmordnung ist selbstverständliche Pflicht für alle Mitglieder der Schulfamilie; zweimal im Jahr wird eine entsprechende Übung abgehalten.
· Da Gewaltfreiheit ein Grundprinzip unserer Schule ist, dürfen weder gefährliche Gegenstände
jeder Art noch Waffen oder Waffenimitate – auch wenn diese legal erworben werden können –
in die Schule mitgebracht werden.
· Die Schule ist ein öffentlicher Raum und damit grundsätzlich frei zu halten von allen Rauch- und Suchtmitteln. Dies gilt auch für E-Zigaretten o.Ä. Bei besonderen Veranstaltungen im schulischen Rahmen kann die Schulleitung einen maßvollen Genuss von alkoholischen Getränken genehmigen.
· Die Benutzung von Fahrmöglichkeiten jeglicher Art (Ausnahme: Rollstuhl) ist im Schulhaus untersagt, ebenso während der Pausen das Rad- und Rollerfahren über die Pausenhöfe zu den Fahrradständern. Das Rennen durch die Gänge und Treppenhäuser ist wegen einer erhöhten Verletzungsgefahr ebenfalls zu unterlassen.
· Ein rücksichtsvolles, dem Verkehr angepasstes Verhalten auf dem Schulweg ist nötig.
Bis 13:15 Uhr darf der Parkplatz aus Sicherheitsgründen von Schüler*innen nicht überquert werden, für Grundschulkinder gilt dieses Verbot jederzeit.
· Die Schule haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände. Ihre sachgemäße Aufbewahrung liegt in der Verantwortung des Einzelnen.
Entschuldigungsregelung
Ist ein/e Schüler*in aus zwingenden Gründen verhindert, an dem Unterricht, der Ganztagsbetreuung oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.
Im Falle einer nötigen Krankmeldung gilt – von teilschulspezifischen Sonderregelungen abgesehen – Folgendes:
· Ein/e Sorgeberechtigte/r verständigt die Schule per ESIS-Krankmeldeformular, Fax, Mail oder Telefon vor Unterrichtsbeginn im Eingangssekretariat. Nach Möglichkeit wird bereits die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben.
· Sollte diese von der ersten Meldung abweichen, muss erneut eine Krankheitsanzeige im Eingangs-sekretariat erfolgen.
· Ist eine Krankmeldung telefonisch, mündlich, per Mail oder ESIS vorgenommen worden, so ist eine Entschuldigung in schriftlicher Form mit Unterschrift eines/r Sorgeberechtigten innerhalb von zwei Tagen der Klassenleitung nachzureichen.
· Wurde die Krankheitsdauer in der schriftlichen Mitteilung noch nicht angezeigt, muss bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs die Klassenleitung eine Bestätigung über die Dauer der Erkrankung erhalten.
Anschrift: Wilhelm–Löhe–Schule, Deutschherrnstr. 10, 90429 Nürnberg
ESIS: www.esis-apps.de/sickNote.html
FAX: 0911 2708227 Mail: info@loehe-schule.de Telefon: 0911 270820
Entlassungen und Beurlaubungen
· Nur in den Jahrgangsstufen 5 – 8 können Anträge auf regelmäßige vorzeitige Entlassung oder regelmäßiges verspätetes Eintreffen zum Unterricht wegen ungünstiger Zug- und Busverbindungen gestellt werden. Antragsformulare sind im Sekretariat erhältlich. Die Entscheidung, ob der Antrag bewilligt wird, trifft die jeweilige Teilschulleitung.
· Entlassungsscheine werden nur bei akuter Krankheit ausgestellt. In diesem Fall werden die Eltern von Schülerinnen und Schülern vor allem aus den unteren Jahrgangsstufen von der Schule benachrichtigt und ggf. darum gebeten, ihr Kind abzuholen. Sie haben deshalb auch die Verpflichtung, jede Veränderung ihrer Telefonnummer unverzüglich im Sekretariat zu melden.
· Befreiungen vom Unterricht in dringenden Ausnahmefällen (z.B. wegen eines nicht aufschiebbaren Arztbesuches oder Vorstellungsgespräches, wegen einer Fahrprüfung oder wichtiger familiärer Angelegenheiten) sind rechtzeitig schriftlich bei der Klassenleitung zu beantragen. Fahrstunden oder Urlaubsreisen sind keine ausreichenden Befreiungsgründe.
· Bei Beurlaubungen von der Ganztagsbetreuung ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Gruppenleitung einzureichen. Dies gilt auch für Anträge auf mehrtägige oder periodische Beurlaubungen, die von der Gesamtschulleitung zu genehmigen sind.
· Wird eine stundenweise Befreiung vom Sportunterricht von Eltern schriftlich beantragt, so entscheidet die Sportlehrkraft bzw. die Schulleitung, ob ein Fernbleiben vom Unterricht gestattet wird. Wer längerfristig vom Sport zu befreien ist, muss umgehend ein ärztliches Attest bei der Teilschulleitung abgeben (Ausnahme: Kinder und Jugendliche mit einer schweren Körperbehinderung).
Unfälle in schulischem Zusammenhang
· Erleidet ein/e Schüler*in einen Unfall, der in schulischem Zusammenhang steht, so werden die Eltern rasch benachrichtigt. Sollte ein Klinikbesuch angeraten sein, wird bei den Eltern angefragt, welche Klinik bevorzugt wird. Können sie nicht erreicht werden, wird in der Regel die Ambulanz der nächstliegenden Klinik gewählt.
· Bei Arztbesuchen in Folge eines Unfalls ist immer darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Diese Angabe ist entscheidend für die Klärung der Kostenübernahme.
· Bei einem Schulunfall muss zeitnah eine Unfallmeldung erfolgen. Im Eingangssekretariat ist der dazu auszufüllende „Unfallmeldebogen“ erhältlich. Er kann aber auch von der Homepage herunter-geladen und selbst ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Vordruck wird in Papierform im Eingangssekretariat abgegeben. Eine Unfallmeldung direkt an einen Kostenträger ohne Einbindung der Schule verhindert die Bearbeitung des Vorfalls.
3 Unterrichtsfreie Zeit
Pausenregelung
· Für Kinder der Grundschule gilt, dass sie außer in Regenpausen immer die Klassenräume und das Gebäude zum Spielen auf dem Hof verlassen. Der Außeneingang am Grundschulhof ist in den Pausen verschlossen und darf nicht genutzt werden.
· In der Regel verlassen die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 – 10 in der ersten Pause den Unterrichtsraum. Ab Jahrgangsstufe 9 kann der Aufenthalt dort jedoch bei offener Tür gestattet werden.
· Die Schüler*innen der Mittel- und Realschule bleiben auch in der zweiten Pause nicht in den Unterrichtsräumen. Im Gymnasium wird für diese Zeit den Schüler*innen aller Jahrgangsstufen bei geöffneter Tür der Aufenthalt im Klassenzimmer in der Regel genehmigt.
· Während der Pausen ist der Aufenthalt in speziell dafür gekennzeichneten Räumen mit modifizierter Regelung für die Nutzung (z.B. Ruheraum, Spielzimmer) gestattet. Sie werden von der Pausenaufsicht eingesehen und kontrolliert.
· Die Mittagspause wird in den öffentlichen Bereichen oder in den dafür speziell eingerichteten Räumen verbracht. Ab Jahrgangsstufe 9 kann auch ein Verbleib im Unterrichtsraum gestattet werden. Die Fachraumtrakte gehören nicht zu den Aufenthaltsbereichen.
· Bei einem Aufenthalt in der Mensa sind die dort gültigen Regeln zu beachten. Warme Speisen dürfen generell nur innerhalb der Mensa und in der Pausenhalle F verzehrt werden. Kleine Snacks und Getränke können während der Pausen auch in die anderen Aufenthaltsbereiche mitgenommen werden.
· Ballspielen ist nur außerhalb des Schulhauses erlaubt. Dabei dürfen ohne eine besondere Erlaubnis in den Pausenhöfen ausschließlich Softbälle verwendet werden.
Verlassen des Schulgeländes
Grundsätzlich ist das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht zu verlassen. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
· Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 11 können in Pausen und Freistunden vom Gelände gehen.
· Ab Jahrgangsstufe 8 dürfen sie höchstens in einer mindestens 45-minütigen Mittagspause das Schulgelände verlassen. Die pünktliche Rückkehr zum Nachmittagsunterricht muss gewährleistet sein. Bei Schüler*innen der 8. Klassen muss darüber hinaus ein schriftlicher Antrag der Eltern sowie die Genehmigung durch die Teilschulleitung vorliegen.
Generell ist zu beachten, dass eine Unfallversicherung auch für den Schulweg in der Mittagspause besteht, jedoch nur, wenn Schüler*innen auf dem direkten Weg nach Hause oder von zu Hause zur Schule sind.
Nutzung mobiler Endgeräte
· Während der Unterrichtszeit müssen mobile Endgeräte abgeschaltet und in der Büchertasche oder in speziellen Handygaragen aufbewahrt sein, es sei denn, eine Lehrkraft erlaubt deren Nutzung.
· Vor der 8. Jahrgangsstufe ist die Nutzung eines mobilen Endgerätes ohne gesonderte Erlaubnis seitens einer Lehrkraft nur während der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss gestattet.
· Für alle Jahrgangsstufen gelten auch außerhalb des Unterrichts handyfreie Zonen. Dazu zählen ganztägig die Mensa, Treppenaufgänge, der vordere Bereich der Bibliothek, der Andachtsraum sowie Toiletten und Umkleideräume. Die Flure einschließlich der Sitzinseln vor den Klassenzimmern gehören in der ersten und zweiten Pause sowie vor 08:00 Uhr ebenfalls dazu.
Zeitlich nicht eingeschränkte Handynutzungsbereiche sind somit ab Klasse 8 die Pausenhallen (C, B, F), das Foyer der Aula sowie die Pausenhöfe (außer Grundschulhof). Bei einem Aufenthalt im Unterrichtsraum während der Pausen darf ebenfalls ab der 8. Jahrgangsstufe das Handy verantwor-tungsbewusst genutzt werden.
· Um die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu wahren, dürfen Bild- und Tonaufnahmen von Personen im gesamten Schulbereich nur mit deren Einwilligung angefertigt werden. Auch wenn diese Regel eingehalten worden ist, kann es eine Straftat darstellen, derartige Aufnahmen ohne Einwilligung der aufgenommenen Person zu verbreiten. Das gilt insbesondere für die Einstellung in die sozialen Netzwerke.
Bibliothek
Die Bibliothek ist ein Ort des Lernens, des Lesens und des Recherchierens und somit kein genereller Aufenthaltsraum. Deshalb ist hier auf eine ruhige Arbeitsatmosphäre zu achten.
· Jede/r Nutzer*in hat einen Bibliotheksausweis mit sich zu führen, um sich damit jederzeit aus-weisen zu können.
· Nach Betreten der Bibliothek sind Jacken und Taschen im Eingangsbereich abzugeben. Auch in den hinteren Bibliotheksbereich dürfen nur die dort benötigten Arbeitsmaterialien mitgeführt werden.
· Handyfreie Zone ist die Bibliothek bis auf den Lesesaal, Essen und Trinken sind generell untersagt.
· Der Lesesaal kann ab der 10. Jahrgangsstufe genutzt werden. Mobile Endgeräte sind zum ruhigen Arbeiten dort erlaubt.
· Der Glaskasten bleibt in beiden Pausen verschlossen und kann nur mit einer Lehrkraft zusammen gebucht und benutzt werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Arbeitsgruppen nach vorheriger Anmeldung bei der Bibliotheksleitung.
· Der hintere Bereich des Lesesaals ist als Ruhearbeitsraum für Lehrkräfte reserviert. Diese dürfen auch Taschen mit in den Arbeitsbereich nehmen.
· Ausleihe und Rückgabe, Gebühren und sonstige Modalitäten regelt eine eigene Benutzerordnung.
Eltern werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf die von ihren Kindern verwendete Computersoftware zu legen und vor allem darauf zu achten, dass die Beschaffung und Weitergabe illegaler Software strafbar ist.